Arbeitgeberdarlehen: Rückforderung nach Kündigung wegen Ausschlussfrist verfallen
In dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts mit dem Aktenzeichen 17 Sa 168/22 vom 22.05.2023 ging es um die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger, ein Insolvenzverwalter, forderte die Rückzahlung eines Darlehens, das einem Mitarbeiter für eine Ausbildung gewährt wurde, nachdem das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück, da die Rückzahlungsforderung aufgrund der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist verfallen war. Die Entscheidung betonte, dass der Darlehensrückzahlungsanspruch als ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis anzusehen ist, welcher den vereinbarten Ausschlussfristen unterliegt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Fall betrifft die Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der ehemaligen Arbeitgeberin des Beklagten.
Das Darlehen wurde für eine Ausbildung des Beklagten gewährt.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses führte zur Forderung der gesamten Darlehenssumme.
Das Gericht entschied, dass die Forderung aufgrund der nicht eingehaltenen Ausschlussfrist verfallen ist.
Der Darlehensrückzahlungsanspruch wurde als ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis eingestuft.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Arbeitgeberdarlehen: Rückzahlung im Fokus
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