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Härtefallscheidung aufgrund Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außerehelicher Beziehung

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Härtefallscheidung: Schwangerschaft und Psyche reichen nicht als Scheidungsgrund
Das Gericht wies die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, die aufgrund ihrer Schwangerschaft von einem anderen Mann und ihrer Depressionen eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres anstrebte, zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen für eine solche Scheidung nicht erfüllt sind, da die Gründe für die Unzumutbarkeit der Ehefortführung in der Person des anderen Ehegatten liegen müssen. Die Schwangerschaft und die psychische Erkrankung der Antragstellerin wurden nicht als solche anerkannt.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 WF 26/24 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Verfahrenskostenhilfe wurde aufgrund fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt.
Eine Härtefallscheidung erfordert Gründe, die in der Person des anderen Ehegatten liegen.
Schwangerschaft von einem anderen Mann und Depressionen der Antragstellerin erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Die Berufung auf eine vereinfachte Korrektur der Vaterschaft rechtfertigt keine Härtefallscheidung.
Eigene gravierende Unzulänglichkeiten der Antragstellerin können nicht als Begründung herangezogen werden.
Die Kosten des Verfahrens muss die Antragstellerin tragen.


Härtefallscheidung: Wenn die Ehe wegen Untreue zerbricht
Eine Härtefallscheidung kann in Betracht gezogen werden, wenn die Fortsetzung einer Ehe für einen Ehegatten aufgrund von Umständen, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegen, unzumutbar ist. Ein solcher Umstand kann eine außereheliche Beziehung sein, die zu einer Schwangerschaft führt.

Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB kann eine solche Vaterschaft des Ehemannes aufgehoben werden, wenn die Scheidung rechtshängig ist. Dies gilt jedoch nicht automatisch. Eine außereheliche Beziehung selbst ist für eine Härtefallscheidung nicht ausreichend. Entscheidende Kriterien sind vielmehr die Umstände der Untreue und deren Auswirkungen auf die Ehe. Diese juristischen Herausforderungen und die Einzelfallentscheidungen machen Härtefallscheidungen zu einem komplexen Thema, das wir im Folgenden anhand eines konkreten Urteils näher beleuchten.

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind und eine fachk[…]


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