Gericht gewährt Kläger zusätzliches Sterbegeld trotz Versicherungsleistung
Das Gericht verpflichtet den Beklagten, dem Kläger zusätzliches Sterbegeld für die Bestattungskosten seines verstorbenen Bruders zu gewähren, nachdem bereits eine Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung erfolgt war. Der Kläger hatte argumentiert, dass die Versicherungsleistung nicht ihm, sondern einer anderen Person zustand und ihm lediglich als Darlehen zur Verfügung gestellt wurde, welches er zurückzahlt. Das Gericht erkannte an, dass der Kläger tatsächlich die Kosten getragen hat und somit Anspruch auf weiteres Sterbegeld besteht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung eines weiteren Sterbegeldes an den Kläger.
Aufhebung des ursprünglichen Bescheides durch das Gericht.
Anerkennung der vom Kläger getragenen Bestattungskosten trotz bereits erfolgter Versicherungsleistung.
Rückzahlung der Versicherungsleistung durch den Kläger in Form eines Darlehens.
Keine direkte Zuordnung der Versicherungsleistung zum Kläger, da diese nicht zweckgebunden für die Bestattungskosten verwendet werden musste.
Rechtliche Bewertung der Sterbegeldversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung.
Berücksichtigung der Überschussbeteiligung und Rückkaufswert der Versicherung.
Grundsatzentscheidung zur Anspruchsberechtigung auf Sterbegeld, unabhängig von bereits erfolgten Versicherungsleistungen.
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