Online-Banking: Vorsicht vor Datenweitergabe an Betrüger!
In einem Urteil des OLG Frankfurt, Az.: 3 U 84/23, wurde entschieden, dass Kunden, die ihre Online-Banking-Zugangsdaten an Betrüger weitergeben, grob fahrlässig handeln. Dies führt dazu, dass die Bank nicht für die daraus resultierenden Schäden haften muss. Das Gericht betonte, dass Bankkunden eine Sorgfaltspflicht zum Schutz ihrer Online-Banking-Zugänge haben und die Weitergabe von sensiblen Daten an Dritte, selbst wenn diese sich als Bankmitarbeiter ausgeben, dieser Pflicht widerspricht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Kunden tragen eine erhebliche Sorgfaltspflicht zum Schutz ihrer Online-Banking-Zugänge.
Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, auch bei Vorgabe als Bankmitarbeiter, wird als grob fahrlässig eingestuft.
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch solche grob fahrlässigen Handlungen der Kunden entstehen.
Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Grobfahrlässigkeit liegt beim Kunden.
Warnungen der Bank über Betrugsversuche auf deren Website sind als ausreichende Informationsmaßnahme anzusehen.
Technische Sicherheitsmaßnahmen (z.B. BestSign-Verfahren) fordern eine starke Kundenauthentifizierung und erhöhen die Sicherheit.
Ein Mitverschulden der Bank wurde nicht angenommen, da kein Mangel in der Systemsicherheit nachgewiesen wurde.
Kunden werden ermutigt, die Rücknahme der Berufung zu erwägen, um zusätzliche Gerichtskosten zu vermeiden.
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Online-Banking: Vorsicht vor unberechtigten Überweisungen!
(Symbolfoto: Jirapong Manustrong /Shutterstock.com)
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