Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin wegen Betriebsschließung rechtmäßig
Das Urteil des VG Frankfurt Az.: 11 K 1064/23.F vom 08.11.2023 besagt, dass die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin aufgrund der Schließung der Betriebsstätte rechtens ist. Die spezifischen Umstände des Betriebs machen eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich, wobei das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine Kündigung in solchen besonderen Fällen zulässt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin wegen Betriebsschließung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erlaubt in besonderen Fällen die Kündigung, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich wird.
Eine Weiterbeschäftigung in anderen Niederlassungen des Unternehmens, insbesondere im Ausland, ist rechtlich nicht erforderlich.
Die unternehmerische Entscheidung zur Betriebsschließung wird rechtlich nicht überprüft.
Die Klägerin ist für die Kosten des Verfahrens verantwortlich.
Die Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ermöglicht es der Klägerin, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
Das Gericht legt einen Streitwert von 5.000 € fest.
Ermessensentscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt wird als rechtlich nicht zu beanstanden gesehen.
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft: Ausnahmen bei Betriebsschließung
(Symbolfoto: Krakenimages.com /Shutterstock.com)[/ca[…]