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Verkehrsunfall bei Überholen eines in zweiter Reihe parkenden Lkws

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OLG Nürnberg: Überholmanöver führt zu Auffahrunfall – Klage abgewiesen
Das OLG Nürnberg wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurück und gab der Berufung der Beklagten statt, womit die Klage abgewiesen wurde. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil betont die Bedeutung der Einhaltung der Verkehrsregeln und der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr, insbesondere bei Überholmanövern und unübersichtlichen Verkehrssituationen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 2212/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Berufung des Klägers wird zurückgewiesen; Berufung der Beklagten führt zur Abänderung des Urteils.
Die Klageabweisung basiert auf der Einschätzung der Verkehrssituation und dem Verhalten der Parteien.
Kosten des Rechtsstreits sind vom Kläger zu tragen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ohne Sicherheitsleistung.
Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall stehen im Fokus des Streits.
Haftungsquoten wurden gemäß der Beweislage und Verkehrssituation festgelegt.
Die Beweiswürdigung des Landgerichts wurde vom OLG bestätigt.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu fördern.

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Gefährliche Überholmanöver – Haftungsfragen bei Unfällen
Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen Fahrzeuge beim Überholen anderer Fahrzeuge beteiligt sind. Besonders kritisch wird es, wenn Fahrzeuge in zweiter Reihe parken und dadurch die Sicht und den Platz für andere Verkehrsteilnehmer einschränken. In solchen Situationen ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Rechtlich ist die Haftungsfrage bei solchen Unfällen oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der konkreten Verkehrssituation, dem Verhalten der beteiligten Fahrer und den geltenden Verkehrsregeln.

Wenn Sie Fragen zu Haftungsfragen bei Unfällen aufgrund gefährlicher Überholmanöver haben, zögern Sie nicht und fordern Sie noch heute unsere unverbindliche Ersteins[…]


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