Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach Trunkenheitsfahrt deutlich schneller
Im Bereich des Verkehrsrechts kommt es in regelmäßigen Abständen zu Änderungen, welche gravierende Auswirkungen auf die Inhaber eines Führerscheins haben können. Gerade denjenigen Autofahrern, welche die nicht nachvollziehbare Meinung vertreten, dass eine alkoholisierte Autofahrt von dem Gesetzgeber als „Kavaliersdelikt“ aufgefasst wird, werden künftig so manche böse Überraschung erleben. Bedingt durch neue Gerichtsurteile verschärft sich die Rechtslage für diejenigen Autofahrer, die sich eine alkoholisierte Autofahrt leisten, massiv. Sollten gewisse Voraussetzungen vorliegen können weitaus gravierendere Folgen drohen, als es bislang der Fall gewesen ist.
Künftig können die Folgen für einen Autofahrer bereits auch dann drohen, wenn die alkoholisierte Fahrt folgenlos blieb. Bei einer sogenannten Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 1,1 sind die Konsequenzen sogar noch gravierender.
(Symbolfoto: Von gwolters/Shutterstock.com)
Welche Folgen können bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 1,1 drohen?
Die Konsequenzen, welche bei einer derartigen Trunkenheitsfahrt – unabhängig von den Folgen der Fahrt – drohen können, sind durchaus vielfältig.
Auf der einen Seite können dem Fahrer strafrechtliche Folgen in Form von
Geldstrafen
Punkteintragungen in dem Fahrerlaubnisregister
Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperre in Bezug auf die Wiedererteilung
drohen und auf der anderen Seite darf der Fahrer erst dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Zuge des Verwaltungsrechts beantragen, wenn die strafrechtliche Sperrfrist abgelaufen ist.
Die MPU droht nun schneller
Viele Autofahrer werden mit der Kurzform „MPU“ vielleicht überhaupt nichts anfangen können, da die Medizinisch Psychologische Untersuchung landläufig eher als „Idiotentest“ bekannt ist. Im Zusammenhang mit dem Idiotentest gab es in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverfahren und entsprechende Urteile. In den Bundesländern Bayern sowie auch Baden-Württemberg waren die Verwaltungsgerichte sehr stark mit dem „Idiotentest“ beschäftigt. Es gab Entscheidungen, welche besagen, dass ein Autofahrer erst b[…]