Haftung bei LKW-Rückwärtsunfall: Gericht entscheidet über Schadensersatz
Das Landgericht Lübeck hat in seinem Urteil vom 14.11.2023 (Az.: 9 O 13/23) entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner der Klägerin Schadensersatz für einen Verkehrsunfall mit einem LKW bei dessen Rückwärtsfahrt zu leisten haben. Das Gericht hat eine Haftungsverteilung von 60 % zu Lasten der Beklagten und 40 % zu Lasten der Klägerin festgelegt. Zudem wurde eine vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung beschlossen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht verurteilt die Beklagten zur Zahlung von 8.625,76 € nebst Zinsen an die Klägerin.
Eine Haftungsverteilung von 60 % zu Lasten der Beklagten und 40 % zu Lasten der Klägerin wurde festgelegt.
Schadensersatz und vorgerichtliche Geschäftsgebühr sind vom Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Die Klägerin macht zusätzlich Kosten für Sachverständigengutachten, Reparaturkosten, Mietwagennutzung und eine Unfallkostenpauschale geltend.
Die Beklagten argumentieren mit eingeschalteten Warnblinkern und Rundumleuchte, was vom Gericht jedoch nicht als ausreichend angesehen wurde, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO liegt vor, wobei der Beklagte zu 2) seine Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt hat.
Das Gericht berücksichtigt das Mitverschulden des Zeugen …, der das klägerische Fahrzeug geführt hat, bei der Haftungsverteilung.
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(Symbolfoto: Drazen Zigic /Shutterstock.com)
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