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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – Berufsunfähigkeit bei Bluthochdruckerkrankung und Stress

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 20/13, Urteil vom 11.02.2015

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 134.466,70 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung.

Symbolfoto: Sviatlanka.yanka/Bigstock

Die Klägerin schloss mit der Beklagten eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gemäß Versicherungsschein Nr. … vom 14.11.2000, die eine monatliche Rentenzahlung von zuletzt 2.473,41 EUR bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorsah (Bl. 24 d.A.). Einbezogen waren die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Bl. 29 d.A.), die in § 2 Abs. 1 B-BUZ vorsehen, dass vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Nach § 2 Abs. 3 B-BUZ gilt, wenn der Versicherte sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, seinen Beruf auszuüben, die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige Berufsunfähigkeit.

Von Januar 2004 bis August 2006 war die Klägerin bei der Firma W. & M. als Exportleiterin tätig und von April 2007 bis Oktober 2007 bei der Firma S. GmbH & Co. KG (heute P. GmbH & Co. KG). Ihre Tätigkeit als Exportleiterin bestand in der Kundenbetreuung und dem Ausbau von Kundenbeziehungen. Von Oktober 2007 bis Juli 2008 war die Klä[…]


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