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Kfz Haftpflichtversicherung – Haftungsausschluss für Beschädigungen von beförderten Sachen

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OLG Celle entscheidet: Höheres Schmerzensgeld und Schadensersatz für beschädigtes Ladegut im Verkehrsunfall
Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 31. Januar 2024 entschieden, dass die Beklagte der Klägerin zu 1 zusätzliches Schmerzensgeld sowie weitere Schadensersatzleistungen zu zahlen hat. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 26. Dezember 2015 haftet. Die Berufung der Klägerin führte teilweise zum Erfolg, insbesondere wurde ihr ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen. Die Klage auf Feststellung der Zahlungsverpflichtung für zukünftige Schäden war unzulässig, da sie bereits durch das erste Urteil abgedeckt war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 58/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen im Umfang von 100 %.
Zusprechung eines höheren Schmerzensgeldes von insgesamt 45.000 Euro an die Klägerin zu 1.
Anerkennung weiterer Schadensersatzleistungen für beschädigtes Ladegut, jedoch unter Ausschluss bestimmter Gegenstände gemäß den AKB.
Verweigerung zusätzlicher Ansprüche für Heilbehandlungskosten und erhöhten Haushaltsführungsschaden mangels ausreichender Belege.
Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige materielle und immaterielle Schäden aus dem Unfall.
Ablehnung des erweiterten Feststellungsantrags bezüglich des Haushaltsführungsschadens für das Jahr 2018 als unzulässig.
Klärung der Berechnungsgrundlage für den Haushaltsführungsschaden mit einem Stundensatz von 8,00 Euro.
Keine Revision zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung für das Rechtsmittel.

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Kfz-Haftpflichtversicherung: Haftungsausschluss für beförderte Güter
(Symbolfoto: sirtravelalot /Shutterstock.com)

Die Kfz-Haftpflichtversicher[…]


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