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Videoüberwachung auf Privatgrundstück Wildkamera – Eingriff in Persönlichkeitsrecht Dritter

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Wildkamera auf Privatgrundstück: Eingriff in Persönlichkeitsrecht Dritter bestätigt
Das Amtsgericht München hat die einstweilige Verfügung gegen die Nutzung einer Wildkamera zur Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück bestätigt. Die Installation der Kamera führte zu einem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin, selbst wenn diese primär zur Überwachung des eigenen Grundstücks gedacht war. Die Entscheidung betont, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts über den Interessen der Eigentumsüberwachung steht, insbesondere unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Beziehungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 171 C 11188/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung einer Wildkamera zur Überwachung.
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin durch die potenzielle Überwachung.
Die Intention der Überwachung (Sicherheit vs. Überwachung der Nachbarin) spielt eine untergeordnete Rolle.
Fotografische Dokumentation der Kamera durch die Antragstellerin als Beweismittel.
Polizeiliche Bewertung der Situation konnte den Konflikt nicht lösen.
Notwendigkeit der Beseitigung der Kamera und Unterlassung der zukünftigen Überwachung.
Wiederholungsgefahr wurde nicht durch die Entfernung der Kamera aufgehoben.
Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit zu Lasten der Antragsgegnerin.

[toc]
Wildkameras und Datenschutz: Die Herausforderung der Privatgrundstück-Überwachung
(Symbolfoto: APChanel /Shutterstock.com)

Die Videoüberwachung auf Privatgrundstücken ist ein viel diskutiertes Thema, insbesondere wenn es um den Einsatz von Wildkameras geht. Diese Kameras, die ursprünglich zur Tierbeobachtung entwickelt wurden, finden auch im privaten Bereich immer mehr Anwendung. Doch wie[…]


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