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Verkehrsunfall bei einfädelnden Fahrzeugführer bei Stop-and-Go-Verkehr

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AG Frankenthal – Az.: 3a C 41/18 – Urteil vom 21.06.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt als Eigentümer des Pkw Mercedes-Benz C 230 Kompressor, amtliches Kennzeichen LU-…, Erstzulassung 05.10.2001, von dem Beklagten zu 1 als Fahrer und Halter des Lkw’s Scania, amtliches Kennzeichen DÜW-…, haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2 gesamtschuldnerische Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles am 20.07.2017 gegen 9.37 Uhr im Bereich der Auffahrt zur BAB 6 Fahrtrichtung Mannheim Höhe der Anschlussstelle Ludwigshafen Nord. Der Kläger befuhr mit seinem Pkw den Beschleunigungsstreifen der Anschlussstelle Ludwigshafen Nord. Hierbei kam es zur Kollision mit dem auf der rechten Fahrspur auf der BAB 6 fahrenden, von dem Beklagten zu 1 geführten Lkw.

Bei dem klägerischen Pkw kam es zu einem Anstoß im Heckbereich hinten links. Das Beklagtenfahrzeug wurde im Bereich der vorderen rechten Stoßstange beschädigt.

Der Kläger berechnet seinen Schaden auf Totalschadenbasis nach dem Schadensgutachten des Ing.- und Sachverständigenbüro S… vom 26.07.2017 wie folgt:

Wiederbeschaffungswert laut Gutachten    3.500,00 Euro
abzüglich Restwert 300,00 Euro
Wiederbeschaffungsaufwand 3.200,00 Euro
Sachverständigengebühren 602,43 Euro
Ab- und Anmeldekosten 76,69 Euro
Kostenpauschale 25,00 Euro
Insgesamt: 3.904,12 Euro.

(Symbolfoto: Krasula/Shutterstock.com)

Auf die mit Schreiben vom 26.07.2017 gesetzte Frist zur Zahlung zum 05.08.2017 erfolgte eine Regulierung nicht.

Der Kläger ist der Auffassung, dass bei unstreitigem Stop-and-go-Verkehr der Unfallstelle der Beklagte zu 1 unter grober Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auf den sich einfädelnden Kläger nicht geachtet und daher den Unfall verursacht habe.

Der Kläger beantragt: Die Bekla[…]


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