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Strafmündigkeit in Deutschland

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Wer in Deutschland ein Verbrechen verübt oder eine Straftat begeht, der wird mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Das für die Handlung zu erwartende Strafmaß ist jedoch von vielen Faktoren abhängig zu machen. Neben der gesetzlichen Grundlage für die Strafbarkeit der Handlung, zu nennen sind hierbei das Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Jugendstrafrecht (JGG). Ein überaus wichtiger Faktor für die Strafverfolgung ist zudem auch der Umstand der Strafmündigkeit. Hier in diesem Ratgeberartikel liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu erhalten.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Strafmündigkeit in Deutschland ist ein wesentlicher Faktor im Strafrecht und bestimmt, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Personen für ihre Taten strafrechtlich verantwortlich sind.

Strafmündigkeit Definiert: Die Fähigkeit einer Person, für ihre Taten strafrechtlich verantwortlich zu sein. Dies ist grundlegend für die Strafverfolgung.
Altersabhängige Strafverfolgung: § 19 StGB legt fest, dass das Alter des Täters bei der Tat entscheidend für die Anwendung des StGB (für Erwachsene) oder des JGG (für Jugendliche) ist.
Kinder unter 14 Jahren: Als schuldunfähig und strafunmündig angesehen. Die Verantwortung kann auf Eltern oder Vormunde übergehen.
Jugendliche (14-17 Jahre): Unterliegen dem Jugendstrafrecht, das einen pädagogischen Ansatz verfolgt und auf die individuellen Umstände des Einzelfalls eingeht.
Heranwachsende (18–20 Jahre): Einzelfallprüfung entscheidet über Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, basierend auf geistiger Entwicklung und Reife.
Erwachsene ab 21 Jahren: Vollständige Strafmündigkeit und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts, es sei denn, eine geistige Fehlentwicklung liegt vor.
Rolle des Familiengerichts und Jugendamts: Bei strafunmündigen Kindern wichtig für präventive Maßnahmen und Erziehungshilfen.
Kontroverse Diskussionen: Unterschiedliche Ansichten und Praktiken zur Altersgrenze der Strafmündigkeit im internationalen Vergleich und deren Anpassung.

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