LKW-Entladearbeiten: Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht?
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil (Az.: 20 U 76/23) entschieden, dass ein Schaden, der durch das Entladen von Splitt von einem LKW entstanden ist, nicht unter die Betriebshaftpflichtversicherung fällt. Die Entscheidung basiert auf der Interpretation der Versicherungsbedingungen, wonach Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, ausgeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Betreff: Schaden beim Entladen von Splitt von einem LKW.
Entscheidung des OLG Hamm: Berufung der Streithelferin der Klägerin wird zurückgewiesen.
Grund der Entscheidung: Der Schaden fällt unter die Ausschlussklausel der Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungsbedingungen: Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen sind nicht versichert.
Gebrauch eines Kraftfahrzeugs: Einschließlich Einsatz als Arbeitsmaschine.
Interpretation der Klausel: Aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
Spezifischer Fall: Schaden durch übermäßige Staubentwicklung beim Entladen.
Ergebnis: Schaden durch Fahrzeuggebrauch verursacht und somit vom Versicherungsschutz ausgenommen.
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(Symbolfoto: slexp880 /Shutterstock.com)Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die beim Betrieb eines Fahrzeugs entstehen. Doch was passiert, wenn beim Entladen von Splitt vom LKW ein Unfall geschieht? Das OLG Hamm hat in einer Berufungsentscheidung klargestellt, dass der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, einschließlich des Ent[…]