Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Mietvertragskündigung wegen Stromdiebstahls durch Anschluss an Baustromversorgung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Baustromversorgung: Stromklau führt zur Räumungsklage
Das Amtsgericht Wedding hat in seinem Urteil vom 10.02.2015 entschieden, dass eine fristlose Mietvertragskündigung wegen unberechtigter Stromentnahme durch Anschluss an eine Baustromversorgung gerechtfertigt ist. Die Beklagten, die in der Wohnung lebten, wurden für die Stromentnahme verantwortlich gemacht, obwohl sie behaupteten, ein Besucher hätte diese vorgenommen. Die fehlende Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und die unerlaubte Handlung führten zur Kündigung ihres Mietverhältnisses.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 C 103/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung: Das Gericht bestätigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Stromdiebstahl.
Unberechtigte Stromentnahme: Die Beklagten entnahmen unerlaubt Strom von einer Baustromversorgung.
Verantwortung der Beklagten: Trotz der Behauptung, ein Besucher sei für den Stromdiebstahl verantwortlich, wurden die Beklagten haftbar gemacht.
Keine Beweise: Die Beklagten konnten ihre Unschuld nicht glaubhaft beweisen.
Rechtliche Grundlagen: Die Entscheidung basiert auf §§ 546 Abs. 1 und 543 Abs. 1 BGB.
Keine vorherige Abmahnung nötig: Aufgrund der Schwere des Vergehens war keine vorherige Abmahnung erforderlich.
Vollstreckbarkeit des Urteils: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Beklagten die Möglichkeit haben, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
Tragen der Kosten: Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits tragen.

[toc]

In Deutschland kann eine Klägerin als Vermieterin eine fristlose Mietvertragskündigung aussprechen, wenn ein Stromdiebstahl durch den Beklagten als Mieter nachgewiesen wird. In diesem Zusammenhang kann es sich um den Anschluss an eine Baustromversorgung handeln, was einen erheblichen Vertrauensbruch und eine Störung der Mieter-Gemeinschaft darstellt.

Die Höhe des gestohlenen Stroms und die Einhaltung der Kündigungsverfahren sind entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Im nachfolgenden Beitrag wird […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv