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Vorerstreckungsklausel Rechtsschutzversicherung

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BGH setzt Vorerstreckungsklausel ausser Kraft
Wann immer es einen optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gab, dann ist er definitiv jetzt gekommen. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs krempelt das Rechtsschutzversicherungswesen buchstäblich einmal auf links um.

So mancher Mensch sieht sich mit Ärger konfrontiert und weiß genau, was folgen wird. Rechtsanwalts- oder auch schlimmerenfalls Gerichtskosten lassen sich nicht immer vermeiden und stellen jeden Menschen, der nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, vor finanzielle Herausforderungen. Der Versicherungsgeber wird mit Sicherheit nicht bereitwillig die teils horrenden Kosten übernehmen, unabhängig von dem dargelegten Sachverhalt. Sei es ein Unfall oder gar eine Frage der Arzthaftung, wirklich in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen kann durchaus zu einer großen Herausforderung heranwachsen. Wenn bei Ihnen auch ein derartiger Sachverhalt zugrunde liegt dann ist jetzt der beste Zeitpunkt gekommen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. In fast allen Versicherungsverträgen befindet sich noch eine Klausel, welche vor kurzer Zeit von dem Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt wurde. Mit seiner Entscheidung hat der BGH führende Experten des Rechtswesens sowie auch der Versicherungsbranche sprachlos hinterlassen, denn das Urteil mit dem Aktenzeichen IV ZR 200/16 war so in dieser Form nicht erwartet worden. Das Kuriose dabei ist, dass das Urteil bereits im Juli 2018 gesprochen wurde und für Rechtsschutzversicherte allein Deutschland einen zusätzlichen Kostendeckungsschutz in Höhe von rund 22 Millionen Euro mit sich bringt.

Die Vorerstreckungsklausel sagt aus, dass kein Rechtsschutz besteht, falls eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, welche vor Inkrafttreten eines Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß ausgelöst hat. Dieses hat nun das BGH genauer unter die Lupe genommen und derartige Klauseln in Rechtsschutzversicherungen für unwirksam erklärt. Symbolfoto: ilixe48/Bigstock
Der zugrundeliegende Fall aus dem Jahr 2008
Ein Rechtsschutzversicherter wandte sich an seinen Versicherungsgeber und erbat im Jahr 2014 eine Kostenzusage für das außergerichtliche […]


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