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Einseitiges Scheitern einer Ehe durch endgültige Abwendung eines Ehegatten

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Endgültiges Ehe-Aus: Trotz Antragsgegner-Widerspruch wird geschieden
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, eine Ehe zu scheiden, obwohl nur ein Ehepartner die Scheidung wünschte. Die Antragstellerin lehnte eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft kategorisch ab, während der Antragsgegner an der Ehe festhalten wollte. Das Gericht erkannte, dass die Ehe aufgrund der endgültigen Abwendung der Antragstellerin als gescheitert anzusehen ist, auch wenn die Trennung noch keine drei Jahre andauerte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 UF 260/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Scheidung: Das Gericht bestätigte die Scheidung, obwohl die Ehe noch keine drei Jahre getrennt war.
Endgültige Abwendung eines Ehepartners: Die Antragstellerin lehnte eine Wiederherstellung der Ehe entschieden ab.
Kein Versöhnungsversuch: Es gab keine Anstrengungen oder Versuche einer Versöhnung von Seiten der Antragstellerin.
Kein Versorgungsausgleich: Das Gericht stellte fest, dass kein Versorgungsausgleich stattfinden wird, da die Ehe weniger als drei Jahre dauerte.
Kosten des Verfahrens: Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Ablehnung der Rechtsbeschwerde: Eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns: Trotz fehlender Zustimmung des Antragsgegners wurde die Ehe als gescheitert angesehen.
Eigenständiger Scheidungsentschluss: Die Antragstellerin war fest entschlossen, die Ehe zu beenden und hatte bereits eine neue Lebenspartnerschaft begonnen.

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Trennung nach weniger als drei Jahren: Einseitige Scheidung rechtmäßig (Symbolfoto: Pormezz /Shutterstock.com)[/cap[…]


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