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Nach § 46 1 S. 2 WEG muss eine Klage gegen einen WEG-Beschluss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben und innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussfassung begründet werden. Diese gesetzlichen Fristen können auch durch ein Gericht nicht verlängert werden (BGH, Urteil vom 02.10.2009, Az.: V ZR 235/08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/anfechtung-von-weg-beschluessen-und-diesbezuegliche-fristen_379/