14-Jähriger haftet für Verkehrsunfall: Alleinige Schuld bei Vorfahrtsverletzung
Das Landgericht Dortmund entschied im Fall der Verkehrsunfallverursachung durch einen 14-Jährigen, dass der Beklagte, der Fahrradfahrer, vollständig für den Unfall verantwortlich ist. Er verletzte die Vorfahrtsregeln und muss der Klägerin Schadensersatz zahlen. Eine Mitverantwortung des Pkw-Fahrers, der Klägerin, wurde ausgeschlossen, da dieser korrekt gehandelt hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verantwortung des Beklagten: Der 14-jährige Fahrradfahrer ist voll verantwortlich für den Unfall durch Missachtung der Vorfahrt.
Schadensersatzforderung: Die Klägerin erhält einen Schadensersatz von 831,04 EUR sowie Zinsen und vorgerichtliche Kosten.
Keine Mitverantwortung des Pkw-Fahrers: Der Fahrer des Pkw der Klägerin handelte korrekt; kein Mitverschulden liegt vor.
Geschwindigkeit des Pkw: Die Geschwindigkeit des Pkw war angemessen und nicht ursächlich für den Unfall.
Einsichtsfähigkeit des Beklagten: Trotz seines Alters von 14 Jahren war der Beklagte fähig, die Verkehrssituation korrekt einzuschätzen.
Widerklage abgewiesen: Die Forderung des Beklagten nach Schmerzensgeld und Schadensersatz wurde abgelehnt.
Betriebsgefahr des Pkw: Die Betriebsgefahr des Pkw tritt aufgrund der schweren Vorfahrtsverletzung durch den Beklagten zurück.
Aktivlegitimation der Klägerin: Die Klägerin ist berechtigt, den Schaden im eigenen Namen geltend zu machen.
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Der Fall eines 14-Jährigen: Haftung bei Verkehrsunfall durch Vorfahrtsverletzung
(Symbolfoto: Piotr Gdula /Shutterstock.com)
Am 24. April 2012 kam es in Dortmund zu einem folgenschweren Verkehrsunfall, der durch einen 14-jährigen Fahrradfahre[…]