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Fahrerlaubniserlaubnisentziehung bei Escooter-Trunkenheitsfahrt

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LG Dortmund – Az.: 31 Qs 1/20 – Beschluss vom 07.02.2020

In der Strafsache wegen Trunkenheit im Verkehr hat die 31. große Strafkammer des Landgerichts Dortmund auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 16.12.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 06.12.2019 durch den pp. am 07.02.2020 beschlossen:

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

Tipp: Bußgeldkatalog für Akoholfahrten auf einem E-Scooter.

Symbolfoto: Von r.classen /Shutterstock.com

Der Beschuldigte soll ausweislich der Strafanzeige vom 06.11.2019 gegen 01:10 Uhr von den Polizeibeamten pp. im Bereich Rheinische Straße / Heinrichstraße in Dortmund angetroffen worden sein, als er auf dem südlichen Gehweg der Rheinischen Straße bei schwankender Fahrweise mit einem Elektroroller mit dem Kennzeichen pp. – von den Polizeibeamten als Elektrokleinstfahrzeug eingeordnet – gefahren sein soll. Er soll dann in Richtung der Polizeibeamten gerufen haben, dass Dortmund gewonnen und er sich neues Bier geholt habe. Im Rahmen der nachfolgenden Kontrolle soll sich der Beschuldigte verbal aggressiv und unkooperativ verhalten und dabei stark alkoholisiert gewirkt haben. Nach Belehrung soll er gegenüber den Polizeibeamten angegeben haben, im Rahmen des Fußballspiels vier Liter Bier getrunken zu haben. Dass bei der Nutzung von Elektrorollern die gleichen Alkoholgrenzen wie bei Kraftfahrzeugen gelten, habe er nicht gewusst. Ein um 01:17 Uhr durchgeführter Alkoholtest soll einen Wert von 0,7mg/I ergeben haben. Um 01:50 Uhr soll dem Beschuldigten nach Anordnung durch die Zeugin pp. durch einen Arzt, den Zeugen pp., eine Blutprobe entnommen worden sein, die ausweislich des ärztlichen Befundberichts des Labors pp. vom 07.11.2019 einen BAK-Mittelwert von 1,56 %o ergab. Der Führerschein des Beschuldigten wurde von den Polizeibeamten beschlagnahmt und ihm wurde ein Führen von Kraftfahrzeugen, einschließlich Elektrofahrzeugen untersag[…]


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