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Rechtsfehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen fehlender Mitteilung der Schätzgrundlagen

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Das BayObLG hat das Urteil des Landgerichts Würzburg aufgehoben, da die Festsetzung der Tagessatzhöhe von 50 Euro für eine Geldstrafe nicht hinreichend begründet wurde. Eine Neubewertung durch eine andere Strafkammer des Landgerichts ist erforderlich.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Key Takeaway des Urteils: Das BayObLG hat das Urteil des Landgerichts Würzburg aufgehoben, da die Festsetzung der Tagessatzhöhe von 50 Euro für eine Geldstrafe nicht hinreichend begründet wurde. Eine Neubewertung durch eine andere Strafkammer des Landgerichts ist erforderlich.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Aufhebung des Urteils: Das BayObLG hat das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 1. August 2023 aufgehoben.
Revision des Angeklagten: Der Angeklagte legte erfolgreich Revision ein, wobei er sich auf die fehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe berief.
Unzureichende Begründung der Tagessatzhöhe: Die Festlegung der Tagessatzhöhe von 50 Euro durch das Landgericht wurde als nicht ausreichend begründet angesehen.
Fehlende Darlegung der Schätzgrundlagen: Das Landgericht versäumte es, die Grundlagen für die Schätzung des erzielbaren Nettoeinkommens des Angeklagten darzulegen.
Verstoß gegen das Willkürverbot: Die unzureichende Begründung der Tagessatzhöhe wurde als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot gewertet.
Berücksichtigung der Einkommenssituation: Das Landgericht berücksichtigte nicht die spezifische Einkommenssituation im Heimatland des Angeklagten.
Unzulässige Bezugnahme auf früheres Urteil: Die Berufungskammer bezog sich auf ein früheres Urteil, ohne relevante Fakten zu erläutern, was rechtlich unzulässig ist.
Neuverhandlung erforderlich: Die Sache wurde für eine neue Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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