Vertiefung des Nachbargrundstücks: Wer haftet für den Schaden?
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat die Berufung des Klägers im Fall eines Beseitigungsanspruchs wegen Vertiefung seines Nachbargrundstücks zurückgewiesen. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass durch die Handlungen des Beklagten die Stütze seines Grundstücks verloren ging. Darüber hinaus fehlten Beweise für eine Abgrabung durch den Beklagten, die für den Schaden am klägerischen Anwesen verantwortlich sein könnte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 81/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung zurückgewiesen: Das Gericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken abgelehnt.
Kein Beseitigungsanspruch: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß §§ 1004, 909 BGB.
Abgrabungen nicht nachgewiesen: Es gibt keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Beklagte Abgrabungen vorgenommen hat, die zum Verlust der Stütze des klägerischen Grundstücks führten.
Standfestigkeit des Nachbarhauses nicht gefährdet: Selbst bei Annahme von Abgrabungen wurde die Standfestigkeit des Nachbarhauses nicht beeinträchtigt.
Kein Verstoß gegen § 909 BGB: Das Gericht fand keine ausreichenden Beweise für einen Verstoß gegen § 909 BGB, der den Schutz des Nachbargrundstücks vor unzulässiger Vertiefung vorsieht.
Keine Schadensersatzansprüche: Aufgrund fehlender Beweise für Abgrabungen wurden auch keine Schadensersatzansprüche des Klägers anerkannt.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Revision nicht zugelassen: Das Gericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.
Für rechtliche Fragen und Unterstützung in Bezug auf Beseitigungsansprüche hinsichtlich der Vertiefung eines Nachbargrundstücks empfehlen wir, eine unverbindliche Ersteinschätzung bei uns anzufordern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu klären und eine optimale Lösung für Ihren Fall zu finden. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihre Rechte zu wah[…]