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Werden Urlauber als Bürger eines bestimmten Landes durch einen Sketch in ihrem Urlaubshotel „verunglimpft“, so stellt dies einen Reisemangel dar und sie sind dazu berechtigt, den Reisepreis zu mindern (AG München, Urteil vom 10.06.2010, Az: C 28813/09).[…]
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