Lebensversicherung: Gericht entscheidet über Bezugsrechtsbestimmung
Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart befasst sich mit der Auslegung einer Bezugsrechtsbestimmung in einem Lebensversicherungsvertrag. Es geht um die Frage, wem die Versicherungsleistung nach dem Tod der Versicherungsnehmerin zusteht. Die Kläger, Kinder einer vorverstorbenen Tochter der Versicherungsnehmerin, fordern einen Teil der Versicherungsleistung, die an die andere Tochter (Beklagte) ausgezahlt wurde. Das Gericht entscheidet, dass die Kläger aufgrund der Bezugsrechtsbestimmung berechtigt sind, einen Teil der Versicherungssumme zu beanspruchen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Auslegung der Bezugsrechtsbestimmung: Zentral ist die Interpretation der Bezugsrechtsbestimmung in der Lebensversicherung der Verstorbenen.
Beteiligte Parteien: Die Beklagte ist die Tochter der Versicherungsnehmerin, während die Kläger die Kinder einer bereits verstorbenen Tochter der Versicherungsnehmerin sind.
Streitgegenstand: Die Kläger fordern einen Teil der Versicherungsleistung, die an die Beklagte ausgezahlt wurde.
Rechtsgrundlage: Wichtig ist der Bezug auf die Paragraphen § 160 Abs. 3 VVG und § 2068 BGB zur Auslegung der Bezugsrechtsbestimmung.
Ergebnis der ersten Instanz: Das Landgericht Ulm gab der Klage mit Hauptantrag statt.
Entscheidung des OLG Stuttgart: Das OLG bestätigt die Entscheidung des Landgerichts und weist die Berufung der Beklagten zurück.
Rechtsanspruch der Kläger: Die Kläger sind berechtigt, einen Anteil der Versicherungssumme von der Beklagten zu fordern.
Keine Revision zugelassen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wird nicht zugelassen.
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