Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeld bei Polytrauma mit Dauerfolgen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Schmerzensgeldforderungen und weitere Kosten nach Autounfall: Ein Streitfall
Es ist ein alltäglicher Vormittag im Jahr 2008. Auf der N-Straße fährt ein Mann namens S mit seinem Pkw X, dessen Haftpflichtversicherung von der Beklagten getragen wird, in eine Rechtskurve und gerät dabei auf die Gegenfahrbahn. In diesem Moment trifft er frontal auf den SUV M des Klägers. Dieser Unfall zieht eine Kette von Rechtsstreitigkeiten nach sich, die mehr als ein Jahrzehnt andauern. Der Kläger fordert eine höhere Entschädigung für sein Schmerzensgeld und geltend gemachte Kosten im Zusammenhang mit Arbeiten an seinem Grundstück und Tierhaltungskosten, die durch den Unfall entstanden sind.

Direkt zum Urteil Az: I-7 U 18/20 springen.

Der lange Weg zur Entscheidung
Der Kläger fordert zusätzlich zu dem bereits erhaltenen Schmerzensgeld, eine Entschädigung für seine nachweislichen Mehrbedarfe und Rechtsanwaltskosten, die durch den Unfall entstanden sind. Unter dem Begriff „Mehrbedarfe“ fallen Kosten für Arbeiten am Dach und Einfriedung seiner Immobilie sowie Kosten für die Versorgung seines Damwildbestandes und allgemeine Arbeiten auf dem Hof.
Der Streitpunkt Schmerzensgeld
Das Landgericht Bielefeld hat im ersten Urteil dem Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 80.000 Euro zugesprochen. Dies berücksichtigt sowohl die multiplen Verletzungen, die unmittelbare Lebensgefahr nach dem Unfall als auch die daraus resultierenden Dauerfolgen. Der Kläger begehrt jedoch eine höhere Summe.
Die Rolle der Haftpflichtversicherung
Die Beklagte, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, hat bereits vorgerichtlich Zahlungen in Höhe von 55.000 Euro für das Schmerzensgeld und weitere 5.000 Euro für den Verdienstausfall geleistet. Darüber hinaus wurden die materiellen Kfz-Schäden in Höhe von 13.907,87 Euro erstattet.
Berufung ohne Aussicht auf Erfolg
Trotz dieser Zahlungen und dem Urteil des Landgerichts Bielefeld, sieht der Kläger seinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung nicht erfüllt und hat Berufung eingelegt. Doch der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einen einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen. In ihrer Ansicht hat die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, da sie weder der Fortbildung des Rechts noch der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient.

Das vorliegende Urteil
OLG Hamm – Az.: I-7 U 18/20 – Beschluss vom 22.01.2021

Der Sena[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv