Befristung unwirksam bei Arbeitsunfähigkeit
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis eines Paketzustellers nicht durch eine Befristung beendet wurde. Der Kläger war während der gesamten Befristungsdauer arbeitsunfähig. Die Befristung des Arbeitsvertrages war nicht gerechtfertigt, da kein sachlicher Grund vorlag, insbesondere da der Arbeitnehmer die Vertretungsaufgabe aufgrund seiner Krankheit nicht wahrnehmen konnte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Befristetes Arbeitsverhältnis: Der Kläger war als Paketzusteller in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Arbeitsunfähigkeit: Während der gesamten Befristungsdauer war der Kläger arbeitsunfähig.
Unwirksamkeit der Befristung: Das Gericht stellte fest, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses unwirksam war.
Kein sachlicher Grund für Befristung: Ein sachlicher Grund für die Befristung, insbesondere die Vertretung anderer Mitarbeiter, lag nicht vor.
Vertretungsaufgabe nicht erfüllt: Der Kläger konnte die ihm zugewiesene Vertretungsaufgabe wegen seiner Krankheit nicht ausüben.
Weiterbeschäftigung: Der Kläger soll bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterbeschäftigt werden.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Zulassung der Revision: Das Gericht hat die Revision zugelassen, sodass das Urteil noch nicht endgültig ist.
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Befristete Arbeitsverhältnisse und ihre rechtlichen Herausforderungen
Im Arbeitsrecht spielen befristete Verträge eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Rechtmäßigkeit ihrer Anwendung geht. Diese Art von Arbeitsverhältnissen wirft oft Fragen auf bezüglich der Befristung selbst, der Arbeitsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit und der Angemessenheit der zugrunde liegenden Sachgründe. Ein zentrales Thema ist dabei, inwieweit Befristungen unter besonderen Umständen, wie langanhaltender Krankheit des Arbeitnehmers, re[…]