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Rechtsanwälte Kotz GbR

Restaurantrecht – Rechte als Gast im Restaurant

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von Dr. Christian Kotz
 1. Das Restaurant hält die Tischreservierung nicht ein: Wenn ein Gast einen Tisch in einem Restaurant reserviert, dient dies der Anbahnung eines Bewirtungsvertrages. Wird nach seinem Eintreffen kein Tisch in zumutbarer Zeit frei (ca. 10 – 15 Min.), hat er einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Gastwirt. Nimmt der Gast eine vorgenommene Reservierung nicht in Anspruch, so kann dies natürlich im Umkehrfall zu einem Schadensersatzanspruch des Gastwirtes gegen den Gast führen. Hierbei ist zu unterscheiden: 
 
Verbindliche Reservierung: Wenn der Gast bestimmte Speisen zu einem festen Preis (z.B. Menü für vier Personen) bestellt hat, ist die Bestellung verbindlich. Abbestellungen muss der Gastwirt nicht mehr akzeptieren. Wenn der Gast z.B. wegen Schnee oder Eisglätte das Essen ausfallen läßt, kann der Gastwirt Schadensersatz verlangen. Er muss jedoch beweisen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist (z.B. es wurden wegen der Reservierung andere Gäste abgewiesen oder Aufwendungen für zusätzliches Personal getätigt).
 
Bloße Tischbestellung: Legt der Gast bei einer Reservierung nur die Zeit und die Anzahl der Personen fest, ohne ein bestimmtes Essen zu bestellen, kann dies ebenfalls zu einem Schadensersatzanspruch des Gastwirtes führen. Jedoch muss dieser beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.
 
2. In welchem Zeitraum muss ein Gastwirt eine Bestellung ausführen? Essen: Nach 30-40 Minuten vergeblichen Wartens darf der Gast gehen, allerdings muss er in dieser Zeit mindestens einmal nach dem Essen gefragt haben. Wartet der Gast trotzdem auf das Essen, so kann er nach 90-minütiger Wartezeit die Rechnung um 20 – 30 % mindern; bei einem 4-Gänge-Menü nach 180 Minuten um 25 – 35 %. Getränke


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