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Verkehrsunfall – Anscheinsbeweis für Auffahrverschulden nach Fahrstreifenwechsel

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Klarer Anscheinsbeweis: Auffahrverschulden nach Fahrstreifenwechsel
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass bei einem Verkehrsunfall nach einem Fahrstreifenwechsel der Anscheinsbeweis für ein Auffahrverschulden gilt. Dies bedeutet, dass der Auffahrende üblicherweise als verantwortlich angesehen wird, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise, die das Gegenteil belegen. Das Gericht betont die Bedeutung des Sicherheitsabstandes und der Aufmerksamkeit beim Fahren, insbesondere nach einem Fahrstreifenwechsel.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 181/21   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Auffahrverschulden: Der Anscheinsbeweis deutet auf die Schuld des Auffahrenden hin.
Fahrstreifenwechsel: Kritische Rolle bei der Beurteilung des Unfallhergangs.
Beweislast: Liegt beim Auffahrenden, um den Anscheinsbeweis zu entkräften.
Unfallkausalität: Betonung auf der Verbindung zwischen Fahrstreifenwechsel und Auffahrereignis.
Schadensbilder: Wichtig zur Ermittlung der Fahrzeugpositionen und -bewegungen.
Sicherheitsabstand: Notwendigkeit eines angemessenen Abstands zum Vordermann.
Gerichtsurteil: Bestätigt die bestehende Rechtsprechung zu Auffahrverschulden.
Unfallbeteiligte: Ihre Aussagen und Verhalten sind zentral für die Beweisführung.

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Verkehrsunfälle und Rechtsprechung: Der Anscheinsbeweis bei Auffahrverschulden
Im Kontext von Verkehrsunfällen spielt der Anscheinsbeweis eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um das Auffahrverschulden nach einem Fahrstreifenwechsel geht. Diese Situationen werfen oft Fragen auf bezüglich der Verantwortlichkeiten der beteiligten Fahrer und wie Gerichte diese Fälle bewerten. Das Konzept des Anscheinsbeweises ermöglicht es, bei typischen Unfallkonstellationen eine erste Schuldvermutung gegen den Auffahrenden zu richten. Die Umstände eines jeden Falls, wie die Art des Fahrstreifenwechsels und die Reaktionen der beteiligten Fahrer, sind dabei von besonderer […]


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