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Anscheinsbeweis für Auffahrverschulden –  Erschütterung Anscheinsbeweis

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Gerichtsurteil: Anscheinsbeweis bei Auffahrverschulden
Das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, dass der Anscheinsbeweis bei Auffahrverschulden nicht erschüttert wurde. Der Kläger konnte keine ausreichenden Beweise vorlegen, um die typische Annahme eines Verschuldens beim Auffahren zu widerlegen. Das Gericht folgt damit der Logik, dass in der Regel der Auffahrende bei solchen Unfällen die Schuld trägt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 323 S 24/21   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung des Anscheinsbeweises: Auffahrender gilt in der Regel als schuldig.
Klageabweisung: Der Kläger konnte den Anscheinsbeweis nicht erschüttern.
Beweislast: Lag beim Kläger, um die typische Annahme zu widerlegen.
Unfallhergang: Auffahrunfall ohne ausreichende Beweise für eine Abweichung vom typischen Fall.
Kostenentscheidung: Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Keine Revision zugelassen: Aufgrund fehlender grundsätzlicher Bedeutung.
Beurteilung des Amtsgerichts: Vorgehensweise und Entscheidung wurden bestätigt.

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Der Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht: Ein kritischer Blick
(Symbolfoto: SKT Studio /Shutterstock.com)

Im Bereich des Verkehrsrechts spielen der Anscheinsbeweis und das Auffahrverschulden eine zentrale Rolle. Sie bilden die Grundlage für viele gerichtliche Entscheidungen bei Verkehrsunfällen. Der Anscheinsbeweis ist eine juristische Annahme, die besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann. Speziell beim Auffahrverschulden wird oft angenommen, dass der Auffahrende die Hauptverantwortung trägt. Diese Annahme kann jedoch unter bestimmten Umständen erschüttert und damit entkräftet werden.

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