Urteil: Mietwagenkosten bei vor Unfall bestelltem Neuwagen
Das Urteil des OLG Koblenz vom 06.03.2023 stellt klar, dass im Falle eines Verkehrsunfalls Schadenersatzansprüche für Mietwagenkosten auch bei einem vor dem Unfall bestellten Neuwagen gelten können. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Schadensminderungspflicht. Das Gericht bestätigte eine Erstattung für einen Zeitraum von 74 Tagen, wobei bereits geleistete Zahlungen und die Umsatzsteuer entsprechend berücksichtigt wurden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Schadenersatzpflicht: Bestätigung, dass Mietwagenkosten als Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall gelten.
Geltung bei Neuwagenbestellung: Anspruch auch bei bereits vor Unfall bestelltem Neuwagen anerkannt.
Berechnung der Mietdauer: 74 Tage als angemessener Zeitraum für die Mietwagenkosten festgesetzt.
Verhältnismäßigkeit und Schadensminderung: Betonung des Grundsatzes, dass unverhältnismäßige Aufwendungen vom Geschädigten vermieden werden müssen.
Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen: Vorgerichtliche Zahlungen wurden vom Schadensersatzbetrag abgezogen.
Ausschluss der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerbeträge in den Mietwagenrechnungen wurden nicht in den Schadenersatz einbezogen.
Teilweise Abänderung des erstinstanzlichen Urteils: Das Urteil des Landgerichts wurde in Teilen abgeändert und neu gefasst.
Kostenverteilung zwischen den Parteien: Festlegung der Kostenverteilung für erst- und zweitinstanzliche Verfahren.
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Rechtliche Aspekte von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
Im Bereich des Verkehrsrechts spielen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall eine wesentliche Rolle. Besonders interessant wird es, wenn es um die Erstattung dieser Kosten geht, insbesondere in Situationen, in denen bereits vor dem Unfall ein Neuwagen bestellt wurde. Diese Konstellation wirft verschiedene Fragen auf: Wie werden Schadensersatzansprüche in solchen Fällen gehandhabt? Welche Rol[…]