Erblasserin’s Wille: Schenkungsversprechen sorgt für Streit
Das Gericht urteilte, dass die beiden Beklagten jeweils 8.082,52 Euro aus dem Nachlass der Erblasserin an die Klägerin und den weiteren Miterben zurückzahlen müssen. Diese Zahlungspflicht basiert auf einer rechtsgrundlosen Bereicherung, da das Schenkungsversprechen der Erblasserin formell ungültig war und somit keinen rechtlichen Bestand hat. Die Klägerin erhält jedoch nicht den gesamten geforderten Betrag, da das Gericht keine missbräuchliche oder rechtswidrige Absicht der Beklagten feststellte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Beklagte verurteilt: Beide Beklagten müssen jeweils 8.082,52 Euro an die Erbengemeinschaft zahlen.
Ungültiges Schenkungsversprechen: Das Schenkungsversprechen der Erblasserin war formell ungültig, da es nicht notariell beurkundet wurde.
Kein Missbrauch der Vollmacht: Das Gericht sah keinen Missbrauch der Vollmacht durch die Beklagten.
Keine gesamtschuldnerische Haftung: Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Beklagten.
Kostenverteilung: Die Gerichts- und außergerichtlichen Kosten werden anteilig auf Klägerin und Beklagte verteilt.
Rechtsgrundlose Bereicherung: Die Zahlung der Beklagten basiert auf rechtsgrundloser Bereicherung, nicht auf Schadensersatz.
Keine vollständige Erfüllung der Klageforderung: Die Klägerin erhält nicht den gesamten geforderten Betrag.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Sicherheitsleistung ist festgesetzt.
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