Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schenkungsversprechen Erblasser gegenüber Bevollmächtigtem – Bereicherungsansprüche Miterben

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Erblasserin’s Wille: Schenkungsversprechen sorgt für Streit
Das Gericht urteilte, dass die beiden Beklagten jeweils 8.082,52 Euro aus dem Nachlass der Erblasserin an die Klägerin und den weiteren Miterben zurückzahlen müssen. Diese Zahlungspflicht basiert auf einer rechtsgrundlosen Bereicherung, da das Schenkungsversprechen der Erblasserin formell ungültig war und somit keinen rechtlichen Bestand hat. Die Klägerin erhält jedoch nicht den gesamten geforderten Betrag, da das Gericht keine missbräuchliche oder rechtswidrige Absicht der Beklagten feststellte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 128/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beklagte verurteilt: Beide Beklagten müssen jeweils 8.082,52 Euro an die Erbengemeinschaft zahlen.
Ungültiges Schenkungsversprechen: Das Schenkungsversprechen der Erblasserin war formell ungültig, da es nicht notariell beurkundet wurde.
Kein Missbrauch der Vollmacht: Das Gericht sah keinen Missbrauch der Vollmacht durch die Beklagten.
Keine gesamtschuldnerische Haftung: Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Beklagten.
Kostenverteilung: Die Gerichts- und außergerichtlichen Kosten werden anteilig auf Klägerin und Beklagte verteilt.
Rechtsgrundlose Bereicherung: Die Zahlung der Beklagten basiert auf rechtsgrundloser Bereicherung, nicht auf Schadensersatz.
Keine vollständige Erfüllung der Klageforderung: Die Klägerin erhält nicht den gesamten geforderten Betrag.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Sicherheitsleistung ist festgesetzt.

[toc]
Erbrecht und Schenkungsversprechen: Komplexe Rechtsfragen im Fokus
Das Erbrecht ist ein facettenreiches und oft komplexes Rechtsgebiet, das nach dem Ableben einer Person zum Tragen kommt. Ein zentrales Thema hierbei sind Schenkungsversprechen des Erblassers, insbesondere in Bezug auf Bevollmächtigte. Solche Versprechen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn Bereicherungsansprüche von Miterben geltend[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv