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Wann liegt eine Störung des Hausfriedens durch einen Wohnungsmieter vor?

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Sohn stört Nachbarn massiv: Mieter muss Wohnung räumen
Das Gericht entschied, dass der Beklagte und sein Sohn wiederholt und erheblich den Hausfrieden gestört haben, was zu einer berechtigten und wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses durch die Klägerin führte. Trotz Bemühungen des Beklagten, das Verhalten seines Sohnes zu ändern und die Inanspruchnahme von Hilfe durch Jugendamt und Familienhelfer, wurden die Störungen fortgesetzt, was das Gericht zur Bestätigung der Kündigung bewog.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 3/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Störung des Hausfriedens: Der Sohn des Beklagten verursachte wiederholt erhebliche Lärmstörungen und Bedrohungen, die andere Mieter erheblich beeinträchtigten.
Kündigung des Mietverhältnisses: Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis aufgrund dieser Störungen fristlos, später auch ordentlich.
Abmahnungen ohne Wirkung: Mehrere Abmahnungen an den Beklagten führten nicht zur Besserung der Situation.
Gerichtsurteil: Das Gericht wies die Klage zunächst ab, da kein persönliches Verschulden des Beklagten vorlag und er Bemühungen zeigte, das Verhalten seines Sohnes zu ändern.
Berufung der Klägerin: Die Berufung der Klägerin wurde als zulässig und begründet angesehen.
Verantwortung des Mieters: Das Gericht stellte fest, dass der Mieter für Personen, die er in der Wohnung aufnimmt, verantwortlich ist.
Erheblichkeit der Pflichtverletzung: Das Verhalten des Sohnes wurde als erhebliche Pflichtverletzung eingestuft.
Kostenentscheidung: Der Beklagte wurde zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt, da er voraussichtlich unterlegen wäre.

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Hausfriedensstörung im Mietrecht: Ein juristischer Überblick
(Symbolfoto: Antonio Guillem /Shutterstock.com)

Die Wahrung des Hausfriedens ist eine zentrale V[…]


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