Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Negativtestament: Erben von der Erbfolge ausschließen

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Das Negativtestament, ein Begriff, der in der juristischen Welt des Erbrechts nicht alltäglich ist, bezeichnet eine spezielle Form des Testaments. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, in dem der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen erben soll, legt der Erblasser in einem Negativtestament fest, wer von der Erbschaft ausgeschlossen werden soll. Die Motivation hinter einem solchen Testament kann vielfältig sein. Vielleicht möchte der Erblasser sicherstellen, dass ein bestimmter Verwandter oder ein anderer potenzieller Erbe aus persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbt. Oder es könnte der Wunsch bestehen, Streitigkeiten innerhalb der Familie nach dem eigenen Tod zu vermeiden.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Negativtestament ermöglicht dem Erblasser, bestimmte Personen spezifisch von der Erbschaft auszuschließen. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, in dem der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen erben soll.
Im Falle eines Negativtestaments ist es wichtig, das Gefüge des Testaments zu verstehen und die Einzelheiten des deutschen Erbrechts zu kennen.
Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich erbberechtigt wäre, durch ein Negativtestament ausgeschlossen werden. Dies umfasst direkte Verwandte, Ehepartner und Lebenspartner.
Eine Besonderheit ist der Umgang mit Kindern der ausgeschlossenen Personen. Wenn jemand von der Erbschaft ausgeschlossen wird, übernehmen die Kinder diese Erbposition, es sei denn, sie wurden auch explizit ausgeschlossen.
Wird ein Ehepartner durch ein Negativtestament enterbt, hat dies weitreichende Konsequenzen. Der enterbte Ehepartner hat trotz der Enterbung Anspruch auf den sogenannten Zugewinnausgleich.
Trotz der Enterbung durch ein Negativtestament haben die enterbten Personen unter Umständen immer noch Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen ein Erblasser das Pflichtteilsrecht entziehen kann, dazu gehören schwere Verbrechen oder Vergehen des Erben gegen den Erblasser oder ein Versuch des Erben, das Leben des Erblassers zu beenden.
Ein Negativtestament muss sorgfältig formuliert und geplant werden, um unerwünschte Konsequenzen und rechtliche Auseinandersetzungen nach dem Tod zu vermeiden.

[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv