AG Rüsselsheim, Az.: 3 C 3043/15 (31), Urteil vom 18.05.2016
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu je ¼ zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zahlung von Ausgleichsansprüchen nach der Verordnung (EG) 261/2004 (nachfolgend „VO“ genannt) wegen der Annullierung eines Fluges.
Die Kläger buchten über einen Reiseveranstalter bei der Beklagten für den 29.07.2015 einen Flug von Hammamet, Tunesien, nach Düsseldorf (Flug DE 3929). Die Kläger nahmen die Buchung als „Joker-Gäste“ vor; die Besonderheit dieses Angebots – hierauf wurde auf der Buchungsbestätigung hingewiesen – bestand darin, dass die sich Fluggäste zwischen 48 h und 24 h vor Rückflug selbstständig die Flugzeiten rückbestätigen lassen müssen.
Der Beklagten lagen infolge der Buchung über einen Reiseveranstalter keine Kontaktdaten der Kläger vor. Diese waren wegen der Buchung im „Jokertarif“ für die Beklagte auch nicht über Aushänge oder Informationstreffen der Reiseleitung in einem Hotel erreichbar.
Am 26.06.2015 kam es in Sousse, Tunesien, zu einem Terroranschlag in einem Urlaubshotel, bei dem 38 Menschen getötet und viele verletzt wurden. Das Auswärtige Amt veröffentlichte Reise- und Sicherheitshinweise für Tunesien.
Der klägerseits gebuchte Flug wurde annulliert. Die Kläger selbst wurden von der Annullierung erst kurzfristig informiert. Mit der von der Beklagten angebotenen Ersatzbeförderung erreichten die Kläger Düsseldorf erst mit einer Verspätung von über 4 h. Die Flugentfernung betrug 1717 km.
Die … machte behauptete Ansprüche der Kläger mit Schreiben vom 06.10.2015 außergerichtlich gegenüber der Beklagten geltend und forderten diese zur Zahlung des Ausgleichsbetrags in Höhe von je EUR 400,00 vor dem 21.10.2015 auf.
Symbolfoto: kasto/BigstockDie Kläger beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger je EUR 400,00,[…]