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Private Nutzung von Firmenkreditkarten – fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung nach privater Nutzung von Firmenkreditkarten: Berechtigt oder nicht?
Im Arbeitsrecht kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen rund um die Nutzung von Firmenkreditkarten und die damit verbundenen Konsequenzen. Einer der häufigsten Debattenpunkte ist die Frage, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung aufgrund der privaten Verwendung von Firmenkreditkarten gerechtfertigt ist. Gleichzeitig ist in dem Kontext zu beachten, dass eine Abmahnung normalerweise ein wichtiger Schritt vor einer Kündigung ist und eine Rolle bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung spielt.

Vor diesem Hintergrund werden auch weitere Aspekte des Arbeitsrechts betrachtet, wie etwa das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses oder auch die Frage, wie dienstliche Ausgaben korrekt abgerechnet werden sollten. Neben der speziellen Problematik des Kreditkartenmissbrauchs im Unternehmen sind dabei auch allgemeinere arbeitsrechtliche Themen von Relevanz, zum Beispiel das Haftungsrisiko bei Firmenkreditkarten oder auch die Bedeutung der Personalakte und der darin enthaltenen Abmahnungen für das Arbeitsverhältnis.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 Ca 8154/19 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Es wurde festgestellt, dass die private Nutzung von Firmenkreditkarten nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung führt. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z. B. die Klärung, ob das Unternehmen dem Mitarbeiter klare Richtlinien und Ausbildungen zur Verwendung der Karte gegeben hat, und ob es vorher versucht hat, das Verhalten des Mitarbeiters abzumahnen.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Angeklagte wurde freigesprochen und das Unternehmen wurde verurteilt, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterhin unter den gleichen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.
Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass es dem Angestellten klare Richtlinien zur Verwendung der Firmenkreditkarte gegeben hat.
Es wurde auch festgestellt, dass das Unternehmen keine


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