Im Arbeitsrecht stellt sich häufig die Frage, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Ein solcher schwerwiegender Schritt erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Ein möglicher Kündigungsgrund kann in der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung liegen. Hierbei geht es um die Integrität und das Vertrauen, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen muss. Ein Vertrauensverstoß kann die Basis für eine außerordentliche Kündigung bilden, insbesondere wenn eine Vertragspflichtverletzung vorliegt.
Allerdings ist vor einer solchen Entscheidung stets zu prüfen, ob nicht mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichend wären, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu korrigieren und das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Rechtsprechung verlangt hier eine sorgfältige Abwägung aller Umstände des Einzelfalls.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 1013/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die fristlose Kündigung eines Pflegedienstleiters aufgrund einer angeblich vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung wurde als rechtswidrig erachtet, da die Kündigung auf einer fehlinterpretierten Aussage basierte und der Kläger nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Fristlose Kündigung: Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pflegedienstleiters war rechtswidrig und somit unwirksam.
Eidesstattliche Versicherung: Die Aussage des Klägers in der eidesstattlichen Versicherung wurde im Gesamtkontext betrachtet und nicht als objektiv falsch angesehen.
Interpretationsspielraum: Die Erklärung des Klägers ließ einen Interpretationsspielraum zu, was gegen eine vorsätzliche Falschaussage spricht.
Verantwortungsbereich: Der Kläger war nicht fürden Abschluss und Inhalt der Rechtsbeziehungen mit […]