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Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach Urlaub

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Krank nach Urlaub: Arbeitsgericht Nordhausen entscheidet über Entgelt
Im Arbeitsrecht stellt die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einen zentralen Diskussionspunkt dar. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf Fortzahlung ihres Gehalts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht wird durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geltend gemacht. Die Beweislast, die mit der Vorlage der Bescheinigung einhergeht, ist ein wesentlicher Aspekt, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit und den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung, die im Streitfall vor dem Arbeitsgericht eine entscheidende Rolle spielt.

Die rechtliche Auseinandersetzung beginnt oft, wenn ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert, weil er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat. Hierbei muss das Gericht prüfen, ob die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend Beweis für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bietet oder ob der Arbeitgeber berechtigte Gründe hat, diesen Beweiswert anzuzweifeln. Die juristische Herausforderung liegt in der Abwägung zwischen dem Schutz des Arbeitnehmers und der Vermeidung von Missbrauch des Entgeltfortzahlungssystems.

Die Thematik der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundenen Entgeltfortzahlung ist ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht und wird regelmäßig durch Entscheidungen der Arbeitsgerichte, wie beispielsweise des Arbeitsgerichts Nordhausen, geprägt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 583/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht Nordhausen hat entschieden, dass die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat und dass der Arbeitgeber diesen Beweiswert nicht einfach durch Nichtwissen bestreiten kann, sondern konkrete Tatsachen vorbringen muss, die Zweifel an der Erkrankung begründen.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben einen hohen Beweiswert für die Feststellung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Ein Arbeitgeber kann den Beweiswert einer Bescheinigung nicht allein durch Nichtwissen bestreiten, sondern muss konkrete[…]


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