Geldstrafe durch Amtsgericht Siegen: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im Strafrecht begegnen uns immer wieder Fälle, in denen Personen ohne eine gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen. Das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Delikt, das nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das Amtsgericht Siegen, als zuständige Instanz, hat in solchen Fällen die Aufgabe, die Sachlage zu prüfen und ein Urteil zu fällen. Dabei spielen verschiedene Faktoren wie Vorstrafen, die Umstände der Tat und die persönliche Situation des Angeklagten eine Rolle. Die Geldstrafe ist eine der möglichen Sanktionen, die bei einem solchen Verstoß verhängt werden kann. Es ist essentiell, die Bedeutung einer gültigen Fahrerlaubnis im Verkehrsstrafrecht zu verstehen und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung zu kennen. Das Strafverfahren und die Hauptverhandlung bieten einen Rahmen, in dem alle relevanten Aspekte des Falls beleuchtet und bewertet werden.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 401 Ds – 33 Js 163/14 – 155/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Angeklagte wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt und muss die Verfahrenskosten tragen.
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Amtsgericht Siegen verurteilte die Angeklagte am 28.09.2015 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Strafe beträgt 20 Tagessätze zu je 10 €.
Die Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen.
Die Angeklagte wurde in Siegen geboren, ist deutsche Staatsangehörige, geschieden und Mutter von drei Kindern. Sie bezieht Harz IV-Leistungen.
In den letzten 10 Jahren hatte die Angeklagte mehrere Vorstrafen, darunter Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Betrug.
Am 09.01.2014 fuhr die Angeklagte ohne gültige Fahrerlaubnis; diese wurde ihr zuvor entzogen.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht ihr Geständnis und die lange Verfahrensdauer, wogegen ihre Vorstrafen zulasten gingen.
Das Gericht fand die Geldstrafe im unteren Bereich für tat- und schuldangemessen.
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