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Ausgleichsleistungen FluggastrechteVO nach Umbuchung – doppelte Entschädigung

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Passagieransprüche nach Umbuchung – Gericht erkennt doppelte Entschädigung an
In der jüngsten Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln wurde das Thema der Ausgleichsleistungen im Rahmen der FluggastrechteVO beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Frage der doppelten Entschädigung nach einer Umbuchung. Dabei steht im Mittelpunkt, ob ein Fluggast, der bereits eine Ausgleichszahlung aufgrund der Annullierung eines Fluges erhalten hat, auch Anspruch auf eine weitere Ausgleichszahlung hat, wenn der ihm als Ersatz angebotene Flug ebenfalls annulliert wird. Dies wirft komplexe Fragen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Luftfahrtunternehmen und Fluggästen auf und zeigt die Bedeutung einer klaren Regelung in der FluggastrechteVO.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 112 C 621/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein Fluggast, der aufgrund der Annullierung eines Fluges umgebucht wurde und dessen Alternativflug ebenfalls annulliert wurde, Anspruch auf doppelte Ausgleichsleistungen gemäß der FluggastrechteVO hat.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Streitpunkt: Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO zwischen einem Unternehmen, das Fluggastrechte durchsetzt, und einem deutschen Luftfahrtunternehmen.
Ein Fluggast wurde aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei einem vorherigen Flug auf einen anderen Flug umgebucht, der später annulliert wurde.
Die ursprüngliche Flugstrecke war weniger als 1500 km lang.
Der Fluggast hat seine Ansprüche aus der FluggastrechteVO an das Unternehmen abgetreten.
Die Beklagte argumentierte, dass der Fluggast nur Anspruch auf eine Ausgleichsleistung habe, da er nur eine Buchung hatte.
Das Gericht entschied, dass die FluggastrechteVO einem Anspruch des Fluggastes nicht entgegensteht, wenn die Umbuchung aufgrund einer Annullierung betroffen ist.
Der EuGH hat bereits festgestellt, dass ein Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, wenn der Alternativflug erheblich verspätet ist.
Das Gericht betonte die Notwendigkeit eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste und die Einhaltung der FluggastrechteVO.

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Hintergrund des Rechtsstreits
Die Parteien, die Klägerin und die Beklagte, streiten um


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