Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrtenbuchauflage – Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung – Verschulden

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Fahrtenbuchauflage in Frage gestellt: Die Einzelheiten des OVG NRW Beschlusses
In einer jüngsten und faszinierenden Wendung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bezüglich der Fahrtenbuchauflage weitgehend geändert. Der Fall dreht sich um die spannende Frage, wer im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften verantwortlich ist, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dabei wirft das Gericht einen kritischen Blick auf die Voraussetzungen und die Durchsetzung einer Fahrtenbuchauflage, was weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen haben könnte.

Direkt zum Urteil Az: 8 B 185/23 springen.

[toc]
Neubewertung der Fahrtenbuchauflage: Das Verfahren
Der Fall wurde aufgrund einer Beschwerde von der Antragstellerin vor das OVG NRW gebracht. In der Revision stellte das Gericht fest, dass die Beschwerde zulässig und begründet ist. Grundlegend ging es darum, dass die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin hinsichtlich der ursprünglichen Fahrtenbuchauflage wiederhergestellt werden sollte. Interessanterweise kippte das Gericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und stellte das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin über das öffentliche Interesse am Vollzug der angefochtenen Maßnahme.
Die rechtlichen Grundlagen und das Interesse der Antragstellerin
Die Gründe für diese Entscheidung liegen in der gesetzlichen Grundlage. Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO kann eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Dies setzt voraus, dass die zuständige Behörde trotz aller angemessenen und zumutbaren Maßnahmen nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln. Darüber hinaus muss der Fahrzeughalter im Regelfall innerhalb von zwei Wochen von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt werden. Dies ermöglicht es ihm, den möglichen Täterkreis einzugrenzen und zur Aufklärung des Verkehrsverstoßes beizutragen.
Die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis
Die aktuelle Entscheidung des OVG NRW könnte Auswirkungen auf die Handhabung von Fahrtenbuchauflagen haben. Es stärkt die Position der Fahrzeughalter und unterstreicht die Notwendigkeit angemessener Ermittlungen bei Verkehrsverstößen. Gleichzeitig[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv