Vermieter in der Pflicht: Baumangel führt zu Schadenersatzansprüchen
Ein Mieter zieht in eine neue Wohnung und entdeckt kurz darauf einen Wasserschaden. Dieser Schaden führt zu weiteren Problemen, darunter Schimmelbildung, die nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch das Eigentum beschädigen kann. Dies ist die Ausgangssituation eines Falles, der vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt wurde und dessen Urteil vom 08.06.2016 datiert.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Ein Vermieter wurde vom Amtsgericht Bonn verurteilt, dem Mieter 1.741,85 € nebst Zinsen zu zahlen, nachdem ein Baumangel in der vermieteten Wohnung zu einem Wasserschaden und Schimmelbildung führte, wodurch der Mieter umziehen musste.
Wichtigste Punkte zum Urteil:
Das Amtsgericht Bonn fällte ein Urteil am 08.06.2016, bei dem der Vermieter zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde.
Ein Baumangel in der vermieteten Wohnung führte zu einem Wasserschaden kurz nach dem Einzug des Mieters.
Der Vermieter schaltete seinen Gebäudeversicherer ein, und die Wohnung musste getrocknet und saniert werden.
Der Mieter und seine Ehefrau mussten für einige Monate in eine Ersatzwohnung umziehen.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Sockelabdichtung der Bodenplatte des Gebäudes mangelhaft war, wodurch Wasser in das Gebäude eindringen konnte.
Der Mieter erlitt Schäden an persönlichem Eigentum durch Schimmelbildung, darunter Möbel und Küchenschränke.
Der Vermieter wurde verurteilt, dem Mieter insgesamt 1.741,85 € nebst Zinsen zu zahlen.
Das Urteil betont die Verantwortung des Vermieters, sicherzustellen, dass die vermietete Immobilie in ordnungsgemäßem Zustand ist und keine Risiken für die Mieter birgt.
Mietvertrag und erste Probleme
Rechtsstreit nach Wasserschaden und S[…]