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AG München – Az.: 158 C 15658/13 – Urteil vom 07.03.2014
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.879,80 € bis 21. Januar 2013, 2579,- € ab 22. Januar 2013 und 2111,- € ab 31.1.2014 festgesetzt.

Tatbestand
Die Parteien streiten um die Höhe von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen der Klägerin gegen den Beklagten wegen unberechtigter Verwertung des Musikalbums xxx in einer Internettauschbörse.
Am 30.8.2009 um 14:59:00 Uhr wurde das streitgegenständliche Musikalbum über den häuslichen Internetanschluss des Beklagten, dem durch den Provider die IP-Adresse 79.197.250.179 zugeteilt war, in einer Tauschbörse über eine auf dem „eDonkey2000“-Protokoll basierende Software angeboten. Die IP-Adresse wurde durch die Fa. xxx ermittelt und aufgrund Beschlusses des Landgerichts Köln (Az. 9 OH 334/09) wurde durch die Fa. xxx der Beklagte als Anschlussinhaber beauskunftet.
Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten am streitgegenständlichen Musikalbum. Dem Beklagten hatte die Klägerin keine Verwertungsrechte eingeräumt.
Mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 4.1.2010 ließ die Klägerin den Beklagten wegen Urheberrechtsverletzungen am streitgegenständlichen Musikalbum abmahnen (Anlage K4, auf die Bezug genommen wird).
Dem Beklagten wurde in dem Schreiben konkret vorgeworfen, er habe das Musikalbum zur Tatzeit 59 anderen Nutzern der Tauschbörse unmittelbar zugänglich gemacht. Hierfür wäre bei legalem Erwerb ein Preis von jeweils durchschnittlich 11,00 € zu zahlen gewesen, woraus sich ein Gesamtumsatz in Höhe von 649,- € und hieraus ein Schadenersatz wegen verlorener Online-Verkäufe ableiten ließe.
Gefordert wurde die A[…]


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