Zwangsvollstreckung und der Schutz des Familienautos: Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Die Thematik des vorliegenden Falls dreht sich um die Zwangsvollstreckung und die Pfändbarkeit eines im Eigentum der Schuldnerin stehenden PKW. Im Kern geht es darum, ob ein Fahrzeug, das für die Erwerbstätigkeit und das tägliche Leben einer Familie unerlässlich ist, gepfändet werden kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Baden-Baden hat entschieden, dass ein für die Erwerbstätigkeit und das tägliche Leben einer Familie unerlässliches Fahrzeug nicht gepfändet werden darf, selbst wenn alternative Fortbewegungsmittel theoretisch verfügbar sind.
Das Landgericht Baden-Baden hat den Beschluss des Amtsgerichts Bühl vom 12.04.2021 aufgehoben.
Der Streitpunkt war die Pfändbarkeit eines im Eigentum der Schuldnerin stehenden PKW.
Die Schuldnerin besitzt einen Ford Kuga 2,0 Diesel aus dem Jahr 2014.
Der Gerichtsvollzieher lehnte die Pfändung des Fahrzeugs basierend auf § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ab.
Die Schuldnerin argumentierte, dass ihre vierköpfige Familie, einschließlich schulpflichtiger Kinder, auf das Auto angewiesen sei.
Das Gericht stellte fest, dass das Auto für die Erwerbstätigkeit der Schuldnerin und für die Betreuung ihrer Kinder unerlässlich ist.
Die Schuldnerin arbeitet in Schichtarbeit und hat zwei schulpflichtige Kinder.
Das Gericht betonte, dass der Pfändungsschutz dazu dient, dem Schuldner und seiner Familie ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
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Rechtliche Grundlagen und Fragestellungen
(Symbolfoto: hedgehog94 /Shutterstock.com)
Die rechtliche Herausforderung liegt in der Auslegung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, der besagt, dass Gegenst?[…]