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Entsperrung eines Smartphones mittels Finger des Beschuldigten

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Smartphone-Entsperrung durch Fingerabdruck: Ein Urteil, das Wellen schlägt
In einer Zeit, in der Smartphones zu den wichtigsten Begleitern des Alltags geworden sind, hat das Amtsgericht Baden-Baden ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das sowohl rechtliche als auch technologische Fragen aufwirft. Im Kern des Falles stand die Frage, ob Strafverfolgungsbehörden das Recht haben, einen Beschuldigten zu zwingen, sein Smartphone, das mit einem Fingerabdruck gesichert ist, zu entsperren.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Gs 982/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das AG Baden-Baden hat entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden das Recht haben, einen Beschuldigten zu zwingen, sein mit Fingerabdruck gesichertes Smartphone zu entsperren.

Entscheidung des AG Baden-Baden bezüglich der Entsperrung von Smartphones mittels Fingerabdruck.
Der Beschuldigte muss laut § 81b Abs. 1 Var. 1 StPO die Nutzung seines Fingerabdrucks zur Entsperrung des Geräts dulden.
Verdacht: Der Beschuldigte hat zwischen 16.08.2019 und 24.10.2019 in drei Fällen Kokain erworben und bei einer Transaktion ein Messer mitgeführt.
Zusätzlich wurde vermutet, dass er 1,4 Kilogramm Marihuana zum Weiterverkauf in seiner Wohnung gelagert hat.
Ein Xiaomi-Smartphone wurde beim Beschuldigten gefunden, welches für Absprachen mit einem Kokainlieferanten verwendet wurde.
Das Smartphone war gesperrt und der Beschuldigte weigerte sich, den Entsperrcode preiszugeben.
Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass der Beschuldigte seinen Finger zur Entsperrung bereitstellen muss.
Das Gericht bestätigte diese Anordnung und betonte, dass der Beschuldigte nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken muss, aber die Entsperrung passiv dulden muss.

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Der Fall: Drogenhandel und Beweissicherung
(Symbolfoto: oatawa /Shutterstock.com)

Der Fall begann mit dem Verdacht gegen den Beschuldigten H., zwischen August und Oktober 2[…]


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