In der digitalen Welt von heute sind Online-Auktionen wie eBay ein fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen. Doch was passiert, wenn eine Auktion vorzeitig abgebrochen wird und der Höchstbietende sich benachteiligt fühlt? Genau mit dieser Frage hatte sich das AG Augsburg in einem kürzlich ergangenen Urteil zu befassen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 1136/21 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger hat in einem Fall eines vorzeitigen eBay-Auktionsabbruchs erfolgreich einen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten durchgesetzt.
Der Kläger hatte in einer eBay-Auktion ein Gebot in Höhe von 1 € auf ein Konvolut verschiedener iPhone Modelle abgegeben.
Der Beklagte brach die Auktion vorzeitig ab und führte später eine neue Auktion durch, bei der die Handys für 3810 € verkauft wurden.
Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von 3809 €, da er der Meinung war, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Auktion vorzeitig abzubrechen.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 3809 € Schadensersatz.
Das Gericht stellte fest, dass ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen war und der Beklagte nicht berechtigt war, die Auktion vorzeitig zu beenden.
Es wurde keine Sittenwidrigkeit des Vertrags festgestellt, und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers wurde nicht nachgewiesen.
Der Kläger setzte eine Frist zur Zahlung der Handys, die der Beklagte nicht einhielt, was zur Erfüllungsverweigerung führte.
Der Schadensersatzanspruch des Klägers belief sich auf 3809 €, um die durch das Ausbleiben der Leistung entstandenen Schäden zu decken.
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Der Fall: Vorzeitiger Abbruch und finanzielle Benachteiligung
(Symbolfoto: ymgerman /Shutterstock.com)
Ein Verkäufer hatte auf der Plattform eBay ein Konvolut verschiedener iPhone Modelle mit einem Startpreis von 1 € eingestellt. Doch kurz[…]