Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testierfähigkeit – Voraussetzung für Testamentsrücknahme aus amtlicher Verwahrung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Testierfähigkeit und Testamentsrücknahme: Ein Urteil des OLG Köln
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelt wurde, ging es um die Frage der Testierfähigkeit und die Rücknahme eines Testaments aus amtlicher Verwahrung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-2 Wx 177/13  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Testierfähigkeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Rücknahme eines Testaments aus amtlicher Verwahrung. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beteiligten gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Aachen zurückgewiesen wird, da er nicht die erforderliche Testierfähigkeit besitzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat über eine Beschwerde bezüglich der Rücknahme eines Testaments aus amtlicher Verwahrung entschieden.
Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.06.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen wurde zurückgewiesen.
Die Beschwerde war formell korrekt und rechtzeitig eingelegt.
Die Testierfähigkeit ist notwendig, um ein Testament rechtswirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Bei dem Beteiligten liegt infolge einer frühkindlichen Hirnschädigung eine mittelgradige Intelligenzminderung vor. Er war nach den Feststellungen des Sachverständigen nie in seinem Leben geschäftsfähig.
Das Gericht ist überzeugt, dass der Beteiligte nicht testierfähig ist und daher das Testament nicht zurücknehmen kann.
Ein weiteres Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich, da der Zustand des Beteiligten bereits umfassend begutachtet wurde.
Ein Hilfsantrag des Beteiligten, die Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung festzustellen, wurde ebenfalls abgelehnt.
Die Entscheidung des OLG Köln ist endgültig und es gibt kein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 3.000,00 € festgesetzt.

[toc]
Hintergrund des Falles
Ein Beteiligter legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Aachen ein. Er wollte ein Testament aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Das Hauptproblem: Die Frage der Testierfähigkeit des Beteiligten.
Das rechtliche Dilemma
Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament recht[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv