Der Grundgedanke des Punktesystems
Das Punktesystem ist ein Teil des Fahrerlaubnisrechts und dient der Sanktionierung von Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften. Bei diesem Punktesystem im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird neben dem Sanktionsgedanken auch darauf abgezielt, eine Verhaltens- und Einstellungsänderung bei Verkehrssündern herbeizuführen. So soll mit Hilfe einer Bestrafung und der Inaussichtstellung weiterer Konsequenzen disziplinierend auf den Verkehrsteilnehmer eingewirkt werden. Dies soll schließlich zu einer besseren Regelbeachtung seitens des Verkehrsteilnehmers führen. Um den Fahrzeugführer auf sein Fehlverhalten im Straßenverkehr ausreichend hinweisen zu können, gibt es ein sogenanntes âMehrfachtäter-Punktsystemâ. Dieses mehrstufige Sanktionssystem gibt dem mit Punkten belasteten Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, aus seinen Fehlern zu lernen. Zudem soll das Fahrverhalten hierdurch positiv beeinflusst werden. Sollten diese Maßnahmen fruchtlos bleiben, wird der Führerschein entzogen.
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Die Funktionsweise des neuen Punktesystems
Das seit 1974 bestehende Punktesystem wurde im Jahre 2013 grundlegend reformiert. Am 1. Mai 2014 trat das neu entworfene Bewertungssystem dann in Kraft. Seit der Einführung des neuen Systems darf jeder Inhaber eines Führerscheines bis zu acht Punkte sammeln. Bis auf kurze Fahrverbote und Bußgelder bleibt man bis dahin straffrei. Sobald das Konto des Verkehrsteilnehmers jedoch acht Punkte oder mehr aufweist, wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach einer Sperrfrist wieder erlangt werden. Die Fahrerlaubnis kann erst wieder erteilt werden, wenn eine ßberprüfung der Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durchgefß[…]