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Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Zuwendung – Rückforderung nach Trennung

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In dem vorliegenden Fall vor dem Landgericht Wuppertal ging es um die Frage, ob die Klägerin nach dem Ende der mehrjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Beklagten einen Anspruch auf Rückzahlung von Geldbeträgen hat, die sie ihm während der Partnerschaft zugewendet hatte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 328/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Klägerin fordert Rückzahlung nach Trennung.
Landgericht Wuppertal: Klage wird abgewiesen, Klägerin trägt die Kosten.
Klägerin und Beklagter waren partnerschaftlich verbunden und zogen 2018 zusammen.
Klägerin gewinnt bei „Wer wird Millionär“ und verwendet einen Teil des Gewinns, um Schulden des Beklagten zu begleichen.
Beziehungsende im September 2020; Klägerin behauptet, es gab eine Rückzahlungsvereinbarung.
Beklagter bestreitet eine solche Vereinbarung und argumentiert, dass die Zahlungen für gemeinsame Ausgaben verwendet wurden.
Urteilsbegründung: Kein Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung, da es sich eher um eine Schenkung handelte.

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Geschichte der Partnerschaft
(Symbolfoto: Zivica Kerkez /Shutterstock.com)

Die Klägerin und der Beklagte hatten seit 2018 eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt. Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft der Klägerin waren beide in eine größere gemeinsame Wohnung gezogen, wofür der Beklagte ein Darlehen aufnahm. Anfang 2020 hatte die Klägerin in einer Fernsehshow 64.000 Euro gewonnen. Einen Teil dieses Gewinns hatte sie dazu verwendet, Darlehen und Kredite des Beklagten zu tilgen sowie diesem weitere Geldbeträge zukommen zu lassen. Nach der Trennung der Parteien im September 2020 verlangte die Klägerin diese Zahlungen zurück. Sie machte geltend, dies sei als Darlehen gedacht gewesen, das der Beklagte zurückzahlen müsse. Der Beklagte bestritt dagegen, dass es jemals eine Darlehensvereinbarung[…]


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