Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung – Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal und seine rechtlichen Implikationen
Das Landgericht Wuppertal hatte sich mit einem Fall zu befassen, der die rechtlichen Aspekte der „Ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung“ betraf. Dieser Begriff bezieht sich auf die Situation, in der ein Verkäufer ausdrücklich und endgültig die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ablehnt, insbesondere im Hinblick auf die Behebung von Mängeln.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 173/15 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Landgericht Wuppertal entscheidet in einem Fall über die Nacherfüllung eines Gebrauchtwagens.
Der Kläger kaufte einen Aston Martin V8 Vantage vom Beklagten.
Kurz nach dem Kauf trat ein Motorproblem auf, das der Kläger dem Verkäufer meldete.
Der Kläger ließ das Fahrzeug von einem Aston Martin Händler in Kopenhagen untersuchen. Ein Motordefekt wurde festgestellt.
Der Kläger forderte den Beklagten auf, die Reparaturkosten zu erstatten.
Der Beklagte lehnte ab und betonte, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war.
Das Gericht entschied, dass der Kläger dem Beklagten keine klare Aufforderung zur Mängelbeseitigung gegeben hatte.
Das Gericht wies die Klage ab, da der Kläger keinen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten hatte.

[toc]
Der Hintergrund des Falles
(Symbolfoto: Gestalt Imagery /Shutterstock.com)

Der Kläger hatte bei dem Beklagten einen Gebrauchtwagen erworben und später Mängel an diesem Fahrzeug festgestellt. Nachdem der Kläger den Mangel entdeckt hatte, gab es mehrere Kommunikationsversuche zwischen den beiden Parteien. Ein zentrales Element dieses Falles war die Frage, ob der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hatte.
Die rechtliche Bewertung
Das Gericht kam zu dem Schlus[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv