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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zugang einer ordentlichen Arbeitnehmerkündigung per Einwurf-Einschreiben

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Kündigungsfrist im Arbeitsrecht: Ein Blick auf den Zugang der Kündigung
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien dreht sich um die Frage des Zugangs einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin, eine Zahnärztin, die seit dem 01.04.2021 beim Beklagten beschäftigt war, erhielt eine Kündigung, die zum 31.12.2021 wirksam werden sollte. Der zentrale Punkt des Disputs war, ob die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde, um die vertraglich vereinbarte vierteljährliche Kündigungsfrist zum Quartalsende einzuhalten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 1/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Streitpunkt: Zugang einer ordentlichen Kündigung zwischen Klägerin (Zahnärztin) und Beklagtem.
Kündigung: Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis, Klägerin zweifelt den Zugangszeitpunkt an.
Arbeitsgericht Nürnberg: Klage der Klägerin abgewiesen, da Kündigungsschreiben rechtzeitig zugestellt wurde.
Beweisführung: Bei Vorlage von Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens.
Zustellung: Kündigungsschreiben wurde am festgelegten Datum in den Machtbereich der Klägerin gebracht.
Berufung: Klägerin legt Berufung ein, jedoch ohne Erfolg.
Revision: Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles wird die Revision zugelassen.

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Die Kündigung und ihre Zustellung
Zahnärztin im Disput über rechtzeitige Zustellung ihrer Kündigung und die Bedeutung des Anscheinsbeweises. Symbolfoto: BearFotos /Shutterstock.com)

Der Beklagte hat die Kündigung am 28.09.2021 ausgesprochen. Laut Zustellungsnachweis der Deutschen Post AG wurde das Kündigungsschreiben der Klägerin am 30.09.2021 zugestellt. Dies wäre im Einklang mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Die Klägerin jedoch behauptete, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung nicht zum 31.12.2021, sondern erst z[…]


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